Rund 50 Euro – diese Zahl wird häufig als typischer Preis für eine Trinkwasseranalyse genannt. Ohne Angaben zu Untersuchungsziel, Parametern, Probenzahl und Probenahme ist sie jedoch kaum aussagekräftig. Ein günstiger Einzeltest kann eine konkrete Frage beantworten, bestätigt aber nicht die Qualität des Wassers insgesamt. Zudem folgen freiwillige Labortests, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Brunnenanalysen jeweils einer anderen Kostenlogik.
Verbreitete Vorstellungen über Analysepreise
Die kurze Einordnung
Für private Untersuchungen in Deutschland zeigen veröffentlichte Laborangebote und Marktübersichten grob folgende Größenordnungen: Kleine Tests mit wenigen Parametern liegen häufig bei etwa 30 bis 70 Euro. Umfangreichere Analysen können je nach Labor, Untersuchungsumfang und Zusatzleistungen etwa 120 bis 280 Euro oder mehr kosten.
Diese Spannen sind keine amtlichen Festpreise. Die zugrunde liegenden Preisbeispiele stammen aus unterschiedlichen Jahren, darunter Veröffentlichungen von 2020 bis 2023 sowie laufende, teilweise undatierte Angebotsseiten. Vor einer Beauftragung ist deshalb eine aktuelle Preisliste oder ein konkretes Angebot erforderlich.
Die wichtigste Regel lautet: Preise sind nur vergleichbar, wenn Parameterumfang, Probenzahl und Art der Probenahme übereinstimmen.
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Verbreitete Annahme |
Tatsächliche Einschränkung |
Folge für die Aussagekraft |
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Jede Wasseranalyse ist ähnlich aufgebaut. |
Labore untersuchen unterschiedliche Parameter und Proben. |
Zwei gleich teure Angebote können völlig verschiedene Fragen beantworten. |
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Ein niedriger Preis bedeutet ein besonders gutes Angebot. |
Oft sind nur einzelne Stoffe enthalten. |
Nicht untersuchte Belastungen bleiben unbekannt. |
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Ein unauffälliges Ergebnis gilt allgemein. |
Der Befund gilt für die Probe, den Zeitpunkt und die geprüften Parameter. |
Eine dauerhafte Gesamtbewertung ist daraus nicht ableitbar. |
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Mehr Parameter sind immer besser. |
Entscheidend ist die passende Auswahl für den konkreten Anlass. |
Ein großes, unpassendes Paket kann weniger nützlich sein als eine gezielte Analyse. |
Der typische Fünfzig-Euro-Anker
Preisangaben zwischen etwa 30 und 70 Euro wirken plausibel, weil viele private Einsendesets in diesem Bereich angeboten werden. Solche Angebote betreffen jedoch meist eine begrenzte Gruppe chemischer Werte, einzelne Metalle oder ein kleines Basispaket. Der Begriff „Trinkwasseranalyse“ sagt allein noch nichts darüber aus, was tatsächlich untersucht wird.
Auch die Bezeichnungen „Basisanalyse“, „Kompletttest“ oder „Vollanalyse“ sind nicht einheitlich festgelegt. Ein Anbieter kann unter einer Basisanalyse vor allem Metalle verstehen, ein anderer zusätzlich Wasserhärte oder Nitrat einbeziehen. Mikrobiologische Parameter können enthalten sein, müssen es aber nicht.
Eine Verbraucherinformation der Verbraucherzentrale NRW aus dem Jahr 2020 nannte für eine Untersuchung wesentlicher Parameter durch eine nach Trinkwasserrecht zugelassene Stelle einen Orientierungswert von etwa 160 Euro. Diese ältere Angabe ist kein aktueller Einheitspreis. Sie zeigt jedoch, warum ein breiterer und fachlich definierter Untersuchungsumfang deutlich mehr kosten kann als ein kleines Einsendeset.
Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb zuerst die enthaltene Parameterliste und die Art der Probenahme prüfen – und erst danach den Endpreis.

Günstig gilt als umfassend
Veröffentlichte deutsche Versorger- und Laborpreislisten zeigen, dass einzelne Metallanalysen teilweise ungefähr 18 bis 20 Euro pro Parameter kosteten. Solche Zahlen sind regionale und zeitgebundene Preisbeispiele, keine bundesweiten Tarife.
Ein Test auf Blei beantwortet ausschließlich die Frage, wie hoch die Bleikonzentration in der untersuchten Probe war. Er sagt nichts über Kupfer, Nickel, Nitrat, Bakterien, Legionellen oder organische Stoffe aus. Das Gleiche gilt umgekehrt: Eine Untersuchung auf bestimmte Bakterien bewertet keine Metallbelastung.
Kann ein Test ab etwa 20 Euro die wichtigsten Risiken abdecken? Nur dann, wenn die Fragestellung tatsächlich auf den untersuchten Einzelparameter begrenzt ist. Besteht beispielsweise ein konkreter Verdacht auf Blei aus älteren Installationsmaterialien, kann eine gezielte Untersuchung sinnvoll sein. Als allgemeiner Nachweis einer umfassend einwandfreien Wasserqualität reicht sie nicht aus.
Wo Pauschalpreise ihre Aussage verlieren
Parameterzahl und Probenzahl
Parameterzahl und Probenzahl werden häufig verwechselt:
- Parameterzahl bezeichnet die Stoffe oder Mikroorganismen, auf die untersucht wird.
- Probenzahl bezeichnet die Anzahl der Entnahmen beziehungsweise Entnahmestellen.
Eine einzelne Wasserprobe kann auf mehrere Metalle untersucht werden. Umgekehrt kann derselbe Parameter an mehreren Zapfstellen geprüft werden müssen. Drei Legionellenproben sind daher eine andere Leistung als eine Probe, die auf drei Metalle untersucht wird.
Bei einer Gebäudewasserversorgung können mehrere Leitungsstränge oder Entnahmestellen relevant sein. Welche Stellen benötigt werden, hängt von der Anlage und vom Untersuchungszweck ab. Eine pauschale Vorgabe für jedes Wohngebäude wäre deshalb nicht sinnvoll.
Als vereinfachtes Rechenmodell eignet sich:
Gesamtkosten = Probenahme + Probenzahl × Analytik je Probe + Anfahrt + Transport + Dokumentation
Nicht jedes Labor berechnet diese Positionen einzeln. Manche Angebote enthalten mehrere Leistungen als Paket. Ein belastbarer Preisvergleich setzt daher voraus, dass dieselben Leistungen gegenübergestellt werden.
Verdeckte Kosten vor Ort
Der angegebene Laborpreis ist nicht immer der Endpreis. Besonders bei dokumentierten oder gesetzlich erforderlichen Untersuchungen können weitere Leistungen hinzukommen.
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Kostenposition |
Wofür sie anfällt |
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Labor |
Untersuchung der festgelegten chemischen oder mikrobiologischen Parameter |
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Probenahme |
Fachgerechte Entnahme unter definierten Bedingungen |
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Anfahrt |
Fahrt zur Liegenschaft oder zu mehreren Standorten |
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Transport |
Geeignete Verpackung, gegebenenfalls Kühlung und zeitgerechte Zustellung |
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Dokumentation |
Erfassung von Entnahmestelle, Zeitpunkt, Bedingungen und Befunden |
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Bewertung |
Fachliche Einordnung, sofern sie beauftragt oder vorgeschrieben ist |
Eine Pflichtprüfung kann deshalb deutlich mehr kosten als ein scheinbar ähnliches Einsendeset. Ursache ist nicht zwingend eine teurere Messung im Labor. Häufig entstehen die Mehrkosten durch mehrere Entnahmestellen, einen festgelegten Ablauf, die fachkundige Probenahme und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Gerade bei mikrobiologischen Proben sind Entnahmetechnik, Transportbedingungen und eine zeitnahe Bearbeitung wichtig. Eine selbst entnommene Probe kann für eine private Orientierung geeignet sein. Für eine vorgeschriebene Prüfung oder eine belastbare hygienische Bewertung kann sie jedoch ungeeignet sein, wenn die erforderlichen Entnahme- und Dokumentationsbedingungen nicht erfüllt wurden.
Tatsächliche Grenzen kleiner Pakete
Ein großer Parameterumfang ist nicht automatisch sinnvoller. Entscheidend ist, ob die untersuchten Werte zum Anlass passen. Ein Paket kann zahlreiche wenig relevante Werte enthalten und gleichzeitig den entscheidenden Risikofaktor auslassen.
Ein unauffälliger Befund bedeutet nur:
- Die untersuchte Probe war hinsichtlich der geprüften Parameter unauffällig.
- Das Ergebnis bezieht sich auf den konkreten Entnahmezeitpunkt.
- Andere Stoffe und Mikroorganismen wurden nicht bewertet.
- Veränderungen durch Stagnation, Nutzung oder andere Entnahmestellen sind nicht automatisch erfasst.
Auch eine umfangreiche Analyse ist keine Prüfung auf „alle Schadstoffe“. Jedes Laborpaket hat einen festgelegten Umfang und bestimmte Nachweisgrenzen. Deshalb lässt sich die Seriosität einer Analyse nicht an einem Mindestpreis festmachen.
Außerdem sind Analyse und Wasseraufbereitung zwei getrennte Themen. Informationen zu technischen Kategorien wie Wasserfiltern, Untertisch-Wasserfiltern oder Osmoseanlagen ersetzen weder die Auswahl geeigneter Prüfparameter noch einen belastbaren Laborbefund.
Unterschiede zwischen Test und Prüfung
Einzelparameter oder breites Profil
Trinkwasseruntersuchungen lassen sich grob in drei Ebenen einteilen:
- Gezielte Einzelanalyse: zum Beispiel Blei bei einem konkreten Verdacht auf problematische Installationsmaterialien.
- Thematisches Parameterpaket: etwa mehrere Metalle oder ausgewählte mikrobiologische Werte.
- Umfangreiche Untersuchung: eine Kombination verschiedener chemischer und gegebenenfalls mikrobiologischer Parameter.
Zusätzliche Parameter erhöhen den Preis nicht immer gleichmäßig. Manche Stoffe können in einem gemeinsamen Analyseverfahren bestimmt werden. Andere benötigen eigene Geräte, Probenvorbereitungen, Arbeitsabläufe oder besonders niedrige Nachweisgrenzen.
Der Untersuchungszweck sollte daher vor der Bestellung feststehen. Bei einem Verdacht auf Metalle ist ein reines Hygienepaket unpassend. Bei hygienischen Auffälligkeiten reicht eine Untersuchung der Wasserhärte ebenso wenig.
Chemie und Mikrobiologie getrennt
Chemische und mikrobiologische Untersuchungen beantworten verschiedene Fragen und stellen unterschiedliche Anforderungen an die Probe.
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Analyseart |
Beispielfrage |
Anforderungen an die Probe |
Grenze des Befunds |
|---|---|---|---|
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Chemische Analyse |
Sind bestimmte Metalle oder Nitrat nachweisbar? |
Geeignetes Gefäß und festgelegte Entnahmebedingungen |
Keine Aussage über Bakterien oder Legionellen |
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Mikrobiologische Analyse |
Sind bestimmte Mikroorganismen in der Probe nachweisbar? |
Sterile Entnahme, geeigneter Transport und zeitnahe Bearbeitung |
Keine Aussage über Metalle oder organische Stoffe |
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Kombinierte Analyse |
Wie sieht ein breiteres chemisches und hygienisches Profil aus? |
Je nach Parameter können getrennte Gefäße und Abläufe nötig sein |
Auch ein großes Profil untersucht nicht jeden denkbaren Stoff |
Eine chemisch unauffällige Probe bestätigt somit keine mikrobiologische Sicherheit. Ebenso bedeutet ein unauffälliger mikrobiologischer Befund nicht, dass chemische Parameter geprüft wurden.
Selbst entnommen oder dokumentiert
Bei rein privaten Orientierungsfragen kann eine Selbstprobenahme die Kosten senken. Die Aussagekraft hängt dann allerdings davon ab, ob die Entnahmeanleitung korrekt befolgt wurde und ob die Probe den tatsächlichen Untersuchungszweck abbildet.
Für gesetzliche, behördliche oder streitige Fragestellungen kann eine dokumentierte fachgerechte Probenahme erforderlich sein. Dabei werden unter anderem Entnahmestelle, Zeitpunkt und Bedingungen nachvollziehbar festgehalten.
Eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, eine gegebenenfalls erforderliche Zulassung nach Trinkwasserrecht und eine fachgerechte Probenahme sind keine austauschbaren Begriffe. Ob eine Untersuchungsstelle und das gewählte Verfahren für den konkreten Zweck geeignet sind, richtet sich nach dem Anwendungsfall und den aktuellen rechtlichen Vorgaben.
Der Laborwert kann messtechnisch korrekt sein, während die Probe trotzdem kein belastbares Bild der Anlage liefert. Das wäre beispielsweise möglich, wenn eine mikrobiologische Probe verunreinigt, zu spät versandt oder an einer ungeeigneten Stelle entnommen wurde.
Verantwortung, Pflicht und Kostenträger
Versorger und Hausinstallation
In Deutschland überwachen Wasserversorger die Qualität im öffentlichen Versorgungssystem; die Gesundheitsämter überwachen die Einhaltung der trinkwasserrechtlichen Anforderungen. Die veröffentlichten Analysedaten des örtlichen Versorgers beschreiben jedoch nicht zwangsläufig, was nach längerer Stagnation oder hinter bestimmten Installationsmaterialien an einem einzelnen Wasserhahn gemessen wird.
Innerhalb eines Gebäudes können Leitungswerkstoffe, Armaturen, Warmwasserbereitung und Betriebsweise die Wasserbeschaffenheit beeinflussen. Für die Trinkwasserinstallation können Eigentümer oder Betreiber verantwortlich sein. Deshalb kann ein unauffälliger Bericht des Versorgers neben einem auffälligen Befund an einer bestimmten Zapfstelle stehen, ohne dass sich die Ergebnisse widersprechen.
Private Zusatzanalysen sind in einem normalen Haushalt nicht automatisch erforderlich. Bei einem konkreten Verdacht können sie jedoch eine andere Frage beantworten als die regelmäßige Überwachung des öffentlichen Versorgungssystems.
Freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben
Eine freiwillige Analyse ist nicht mit einer vorgeschriebenen Legionellenprüfung gleichzusetzen. Die gesetzliche Untersuchungspflicht betrifft nur bestimmte Trinkwasserinstallationen und Nutzungsarten. Nicht jedes Mehrfamilienhaus und nicht jeder Warmwasserspeicher fällt automatisch darunter.
Bei einer Pflichtprüfung können festgelegte Entnahmestellen, geeignete Untersuchungsstellen, fachkundige Probenahmen, Dokumentationsvorgaben und Fristen gelten. Die konkreten Anforderungen richten sich nach der aktuellen Trinkwasserverordnung, der Anlagenart und der Form der Wasserabgabe.
Eine privat bestellte Legionellenanalyse ist daher selbst bei gleichem Untersuchungsparameter nicht automatisch einer vorgeschriebenen Prüfung gleichwertig. Zweck, Probenahme, Anzahl der Entnahmestellen, Dokumentation und rechtliche Bedeutung können sich unterscheiden.
Gesundheitsamt und private Aufträge
Gesundheitsämter überwachen die Trinkwasserqualität, führen aber nicht grundsätzlich kostenlose Wunschuntersuchungen für alle Privathaushalte durch. Behördliche Leistungen können gebührenpflichtig sein; Höhe und Umfang unterscheiden sich regional.
Kommunale Sonderprogramme gelten nur unter den jeweils veröffentlichten Voraussetzungen. Das Berliner Landesamt informiert beispielsweise über besondere Untersuchungsmöglichkeiten für Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen. Daraus lässt sich kein deutschlandweiter Anspruch ableiten. Vor einer Inanspruchnahme müssen Zielgruppe, Leistungsumfang und aktueller Stand des jeweiligen Angebots geprüft werden.
Wer selbst ein Labor beauftragt, trägt zunächst die vereinbarten Kosten. Ob später eine Erstattung oder ein Anspruch gegenüber Vermieter, Eigentümer oder anderen Beteiligten besteht, ist eine separate rechtliche Frage. Das lässt sich nicht allein aus dem Laborergebnis ableiten.
Situationen mit anderer Kostenlogik
Mietwohnung und älteres Gebäude
Bei einer Mietwohnung in einem älteren Gebäude kann der Verdacht auf problematische metallische Installationswerkstoffe Anlass für eine gezielte Untersuchung sein. Vor der Probenahme sollte geklärt werden, welche Frage beantwortet werden soll: Geht es um das Wasser nach längerer Standzeit, um die übliche Nutzung oder um einen Vergleich verschiedener Zapfstellen?
Diese Entscheidung beeinflusst Probenzahl, Entnahmeablauf und Kosten. Ein einzelner Wert ohne dokumentierte Entnahmebedingungen kann für eine erste Orientierung nützlich sein, in einem Streitfall aber zu wenig Aussagekraft besitzen.
Mieter sollten die Kostentragung nicht pauschal voraussetzen. Bei einer freiwillig selbst beauftragten Analyse zahlt zunächst der Auftraggeber. Bei einem konkreten Mangelverdacht oder einer gesetzlichen Betreiberpflicht können andere rechtliche Fragen hinzukommen. Eine allgemeine Aussage, dass immer der Mieter oder immer der Vermieter zahlen müsse, wäre deshalb falsch.
Brunnenwasser als Trinkwasser
Bei einem privaten Brunnen ist die Nutzung entscheidend. Wasser ausschließlich zur Gartenbewässerung folgt nicht derselben Prüfungslogik wie Wasser, das zum Trinken, Kochen oder Zähneputzen verwendet wird.
Wird Brunnenwasser als Trinkwasser genutzt, können chemische und mikrobiologische Untersuchungen sowie behördliche Anforderungen relevant werden. Eine einfache Metallanalyse bildet dann regelmäßig nicht alle wichtigen Fragen ab. Je nach Standort, Brunnenzustand und Umgebung können außerdem unterschiedliche Stoffgruppen von Interesse sein.
Aus der bloßen Existenz eines Garten- oder Hausbrunnens lässt sich noch kein einheitlicher Untersuchungsumfang ableiten. Entscheidend sind unter anderem die Nutzungsart und die Form der Wasserabgabe. Zuständigkeit, Parameterumfang und mögliche Untersuchungsintervalle sollten deshalb mit dem örtlichen Gesundheitsamt geklärt werden. Bei Brunnenwasser bestimmen nicht nur die Laborparameter, sondern auch behördliche Vorgaben und gegebenenfalls wiederkehrende Proben die tatsächlichen Gesamtkosten.

Häufige Missverständnisse
- „Eine Wasseranalyse kostet etwa 50 Euro.“ → Das gilt nur für bestimmte kleine Untersuchungsumfänge.
- „Ein unauffälliger Bleitest bestätigt gutes Trinkwasser.“ → Er bewertet ausschließlich den untersuchten Parameter in der untersuchten Probe.
- „Mehr Parameter bedeuten automatisch mehr Sicherheit.“ → Die Parameter müssen zur konkreten Fragestellung passen.
- „Selbstprobenahme und Fachprobenahme sind gleichwertig.“ → Aussagekraft und rechtliche Verwendbarkeit können sich unterscheiden.
- „Das Gesundheitsamt testet auf Wunsch kostenlos.“ → Kostenlose Angebote bestehen nur in bestimmten regionalen Sonderfällen.
- „Jede Legionellenanalyse erfüllt eine gesetzliche Prüfpflicht.“ → Dafür müssen auch Ablauf, Entnahmestellen, Untersuchungsstelle und Dokumentation den jeweiligen Anforderungen entsprechen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Trinkwasseranalyse?
Kleine private Laboruntersuchungen mit wenigen Parametern werden in Deutschland häufig für etwa 30 bis 70 Euro angeboten. Umfangreichere chemische und mikrobiologische Analysen können etwa 120 bis 280 Euro oder mehr kosten.
Das sind Marktbeobachtungen aus Preislisten unterschiedlicher Jahre, keine amtlichen Festpreise. Hinzukommen können Probenahme, Anfahrt, Transport und Dokumentation. Ein aktuelles Gesamtangebot sollte deshalb sämtliche Proben, Parameter und Zusatzleistungen aufführen.
Welche Parameter sollte man testen?
Das hängt vom Anlass ab. Bei einem konkreten Verdacht auf ältere metallische Installationswerkstoffe können ausgewählte Metalle relevant sein. Bei hygienischen Auffälligkeiten sind mikrobiologische Parameter eine andere Untersuchungskategorie.
Für Brunnenwasser mit Trinkwassernutzung kann ein breiterer chemischer und mikrobiologischer Umfang erforderlich sein. Ein pauschales Paket für jeden Haushalt gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Auswahl anhand von Wasserversorgung, Gebäudeinstallation, Nutzung und konkreter Auffälligkeit.
Wann reicht ein Selbsttest nicht?
Eine Selbstprobenahme ist insbesondere dann nicht ausreichend, wenn für eine gesetzliche Prüfung festgelegte Anforderungen an Probenahme, Untersuchungsstelle und Dokumentation gelten. Auch bei behördlichen Bewertungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kann eine dokumentierte fachgerechte Probenahme erforderlich sein.
Bei mikrobiologischen Fragestellungen können zudem Fehler bei steriler Entnahme, Transport oder Versand die Aussagekraft beeinträchtigen. Für eine rein private Orientierung kann die Selbstentnahme geeignet sein, sofern die Anleitung eingehalten und die begrenzte Aussage des Befunds berücksichtigt wird.
Wer bezahlt die Untersuchung in einer Mietwohnung?
Bei einer freiwillig beauftragten Analyse zahlt zunächst die Person, die den Auftrag erteilt. Ob Vermieter oder Eigentümer Kosten übernehmen müssen, hängt vom Anlass, möglichen Betreiberpflichten, einem nachgewiesenen Mangel und der mietrechtlichen Einordnung ab.
Pflichtuntersuchungen bestimmter Anlagen folgen eigenen Regeln. Deshalb lässt sich die Kostenfrage nicht allein damit beantworten, wer in der Wohnung lebt. Bei einem konkreten Konflikt ist eine unabhängige rechtliche Beratung sinnvoll.
Ist eine private Legionellenanalyse eine vorgeschriebene Prüfung?
Nein, nicht automatisch. Selbst wenn im Labor derselbe Parameter untersucht wird, können sich Zweck und Ablauf deutlich unterscheiden.
Eine vorgeschriebene Prüfung kann bestimmte Entnahmestellen, eine fachkundige Probenahme, eine geeignete Untersuchungsstelle, Dokumentation und Fristen voraussetzen. Eine privat entnommene Einzelprobe kann einen Hinweis liefern, erfüllt diese Anforderungen aber nicht zwangsläufig. Maßgeblich sind die aktuelle Trinkwasserverordnung, die Anlagenart und die konkrete Form der Wasserabgabe.
Quellen
https://www.swm.de/wasser/trinkwasseranalyse-labor
https://www.bwb.de/de/wasseranalyse.php
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/trinkwasserhygiene/